Was viele über die Pflege nicht wissen.
Das österreichische Pflegesystem hält viele Möglichkeiten bereit — die meisten davon sind kaum bekannt. Hier erklären wir die wichtigsten Punkte verständlich, damit Sie nichts verschenken.
Wissen, das entlastet.
Pflegegeld, Förderungen, Pflegekarenz — das österreichische System ist großzügig, aber unübersichtlich. Wir nehmen uns Zeit, Ihnen alles verständlich zu erklären, damit Sie nichts verschenken, das Ihnen zusteht.
Vier Dinge, die Familien überraschen
Sieben Pflegestufen — unabhängig vom Einkommen
Österreich hat mit sieben Pflegestufen das feinst abgestufte System Europas. Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung und wird unabhängig von Einkommen, Vermögen oder Erspartem ausbezahlt.
Staatliche Förderung für 24-Stunden-Betreuung
Wer ab Pflegestufe 3 selbstständige Personenbetreuer:innen engagiert, kann beim Sozialministeriumservice eine monatliche Förderung beantragen. Oft bleibt dieses Geld ungenutzt.
Österreich hat ein einzigartiges Modell
Seit 2007 ist die 24-Stunden-Betreuung rechtlich klar geregelt — meist als selbstständige Personenbetreuung nach §159 GewO. Diese Klarheit gibt es nirgends sonst in Europa.
Pflegekarenz & Pflegeteilzeit für Angehörige
Berufstätige haben einen gesetzlichen Anspruch, sich für ein bis drei Monate freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen — finanziell abgesichert über das Pflegekarenzgeld.
Die sieben Pflegestufen im Überblick
Die Einstufung richtet sich ausschließlich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden — nicht nach Einkommen oder Vermögen.
| Pflegestufe | Pflegebedarf / Monat |
|---|---|
| Stufe 1 | mehr als 65 Stunden |
| Stufe 2 | mehr als 95 Stunden |
| Stufe 3 | mehr als 120 Stunden |
| Stufe 4 | mehr als 160 Stunden |
| Stufe 5 | mehr als 180 Stunden (außergewöhnlicher Pflegeaufwand) |
| Stufe 6 | mehr als 180 Stunden (zeitlich unkoordinierbare Betreuung) |
| Stufe 7 | mehr als 180 Stunden (keine zielgerichtete Bewegung möglich) |
Stand: allgemeine Richtwerte. Die konkreten Beträge und Stundengrenzen werden jährlich angepasst — wir nennen Ihnen im Gespräch die aktuell gültigen Werte.
Förderung, Recht & Pflegekarenz
Staatliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Wer ab Pflegestufe 3 selbstständige Personenbetreuer:innen engagiert, kann beim Sozialministeriumservice eine monatliche Förderung beantragen. Voraussetzung ist unter anderem ein durchgehender Betreuungsbedarf und die legale Beschäftigung der Betreuungskräfte. Den vollständigen Förderantrag übernehmen wir für Sie — siehe auch unsere Leistungen und den Ablauf.
Das Hausbetreuungsgesetz
Seit dem Hausbetreuungsgesetz 2007 ist die 24-Stunden-Betreuung in Österreich rechtlich klar geregelt — meist als selbstständige Personenbetreuung nach § 159 GewO. Für Familien bedeutet das Rechtssicherheit, für die Betreuungskräfte faire, angemeldete Bedingungen.
Pflegekarenz & Pflegeteilzeit
Berufstätige haben einen gesetzlichen Anspruch, sich für ein bis drei Monate ganz oder teilweise vom Job freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen — mit finanzieller Absicherung über das Pflegekarenzgeld. Das verschafft Familien wertvolle Zeit, um in Ruhe eine dauerhafte Betreuungslösung zu organisieren.
Welche Förderung steht Ihnen zu?
Das klären wir gemeinsam in einem kostenlosen Erstgespräch — konkret auf Ihre Situation bezogen.