Was viele über die Pflege nicht wissen.

Das österreichische Pflegesystem hält viele Möglichkeiten bereit — die meisten davon sind kaum bekannt. Hier erklären wir die wichtigsten Punkte verständlich, damit Sie nichts verschenken.

Betreuerin und Seniorin schauen gemeinsam lächelnd in eine Zeitung
Gut informiert entscheiden

Wissen, das entlastet.

Pflegegeld, Förderungen, Pflegekarenz — das österreichische System ist großzügig, aber unübersichtlich. Wir nehmen uns Zeit, Ihnen alles verständlich zu erklären, damit Sie nichts verschenken, das Ihnen zusteht.

Wussten Sie schon?

Vier Dinge, die Familien überraschen

Pflegegeld

Sieben Pflegestufen — unabhängig vom Einkommen

Österreich hat mit sieben Pflegestufen das feinst abgestufte System Europas. Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung und wird unabhängig von Einkommen, Vermögen oder Erspartem ausbezahlt.

Förderung

Staatliche Förderung für 24-Stunden-Betreuung

Wer ab Pflegestufe 3 selbstständige Personenbetreuer:innen engagiert, kann beim Sozialministeriumservice eine monatliche Förderung beantragen. Oft bleibt dieses Geld ungenutzt.

Hausbetreuungsgesetz

Österreich hat ein einzigartiges Modell

Seit 2007 ist die 24-Stunden-Betreuung rechtlich klar geregelt — meist als selbstständige Personenbetreuung nach §159 GewO. Diese Klarheit gibt es nirgends sonst in Europa.

Pflegekarenz

Pflegekarenz & Pflegeteilzeit für Angehörige

Berufstätige haben einen gesetzlichen Anspruch, sich für ein bis drei Monate freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen — finanziell abgesichert über das Pflegekarenzgeld.

Im Detail

Die sieben Pflegestufen im Überblick

Die Einstufung richtet sich ausschließlich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden — nicht nach Einkommen oder Vermögen.

PflegestufePflegebedarf / Monat
Stufe 1mehr als 65 Stunden
Stufe 2mehr als 95 Stunden
Stufe 3mehr als 120 Stunden
Stufe 4mehr als 160 Stunden
Stufe 5mehr als 180 Stunden (außergewöhnlicher Pflegeaufwand)
Stufe 6mehr als 180 Stunden (zeitlich unkoordinierbare Betreuung)
Stufe 7mehr als 180 Stunden (keine zielgerichtete Bewegung möglich)

Stand: allgemeine Richtwerte. Die konkreten Beträge und Stundengrenzen werden jährlich angepasst — wir nennen Ihnen im Gespräch die aktuell gültigen Werte.

Tiefer eintauchen

Förderung, Recht & Pflegekarenz

Staatliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Wer ab Pflegestufe 3 selbstständige Personenbetreuer:innen engagiert, kann beim Sozialministeriumservice eine monatliche Förderung beantragen. Voraussetzung ist unter anderem ein durchgehender Betreuungsbedarf und die legale Beschäftigung der Betreuungskräfte. Den vollständigen Förderantrag übernehmen wir für Sie — siehe auch unsere Leistungen und den Ablauf.

Das Hausbetreuungsgesetz

Seit dem Hausbetreuungsgesetz 2007 ist die 24-Stunden-Betreuung in Österreich rechtlich klar geregelt — meist als selbstständige Personenbetreuung nach § 159 GewO. Für Familien bedeutet das Rechtssicherheit, für die Betreuungskräfte faire, angemeldete Bedingungen.

Pflegekarenz & Pflegeteilzeit

Berufstätige haben einen gesetzlichen Anspruch, sich für ein bis drei Monate ganz oder teilweise vom Job freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen — mit finanzieller Absicherung über das Pflegekarenzgeld. Das verschafft Familien wertvolle Zeit, um in Ruhe eine dauerhafte Betreuungslösung zu organisieren.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen, bevor Sie eine Betreuung organisieren. Oft lässt sich die 24-Stunden-Betreuung durch Pflegegeld und Förderung deutlich leichter finanzieren, als Familien zunächst annehmen.
Persönliche Beratung

Welche Förderung steht Ihnen zu?

Das klären wir gemeinsam in einem kostenlosen Erstgespräch — konkret auf Ihre Situation bezogen.